Piloten-Ausbildung
Wie werde ich Segelflieger?
Die Ausbildung zum Segelflieger ist in jedem Land der Welt anders geregelt. In Deutschland ist sie in beinahe 1000 Segelflugvereinen möglich, die alle Mitglied im “Deutschen AeroClub” (DAeC) sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Segelflugschein in einer gewerblichen Flugschule zu machen.
Die Ausbildung in einem Verein ist etwas zeitintensiver, was aber kein Nachteil sein muss. Dafür lernt man in einem Verein mehr Teamgeist und Geselligkeit kennen. Aber auch das Erlernen von praktischen Handfertigkeiten bei der Reparatur und Wartung von Segelflugzeugen und Startgeräten ist ein Vorteil der Vereinsausbildung. Die Ausbildung dauert in einem Verein in der Regel vier Jahre, ist aber letztendlich vom jeweiligen Flugschüler abhängig.
Wer seinen Flugschein schneller bekommen möchte, kann sich auch von einer gewerblichen Flugschule ausbilden lassen. Dort dauert die Ausbildung in der Regel nur ein halbes Jahr, kostet dafür aber auch erheblich mehr.
Man sollte bedenken, dass im Segelflug keine Einzelgänger gefragt sind. Um ein Flugzeug mit einem oder maximal zwei Piloten in die Luft zu bekommen, werden normalerweise bis zu fünf weitere Personen am Boden benötigt. Wer nur mal für eine Stunde auf dem Flugplatz auftaucht, um “mal eben” zu fliegen, ist mit diesem Hobby schlecht beraten. Zeit sollte auf jeden Fall mitgebracht werden.
In einem Verein findet man Leute aller Alters- und Berufsgruppen. Selbstverständlich ist dieses Hobby auch ein Sport für Frauen.
In Deutschland darf man schon mit 14 Jahren mit der Ausbildung zum Segelflieger beginnen. Alle erforderlichen Prüfungen dürfen vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Auch Alleinflüge sind dann schon möglich. Den Flugschein bekommt man allerdings frühestens am 17. Geburtstag ausgehändigt.
Vor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen bereitliegen:
- eine Kopie des Personalausweises
- eine Erklärung, dass zur Zeit keine Strafverfahren gegen den Antragsteller schweben,
- ein polizeiliches Führungszeugnis,
- ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister,
- ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis,
- ein Passbild,
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern,
- Erste-Hilfe-Kurs
Weiterhin muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen hat. Dieser Nachweis kann aber auch nach Eintritt in einen Verein erbracht werden.
Das ärztliche Tauglichkeitszeugnis bekommt man von einem Fliegerarzt, der Hausarzt kann da nicht weiterhelfen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen sind nicht so hoch, wie manche Menschen glauben. Ein Segelflieger muss nicht den Gesundheitszustand eines Astronauten vorweisen. Selbst eine Brille muss kein Hinderungsgrund sein. Letztendlich entscheidet das aber der Arzt. Das Tauglichkeitzeugnis ist je nach Alter zwischen ein und fünf Jahren gültig.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung beginnt allgemein damit, dass der Flugschüler zunächst mit einem Lehrer mitfliegt. Bei späteren Flügen übernimmt der Flugschüler auch schon mal selbst die Steuerung des Segelflugzeuges. Die Ausbildung findet ihren ersten Höhepunkt in der sogenannten “A-Prüfung”: Wenn zwei Fluglehrer unabhängig voneinander der Meinung sind, dass der Schüler das Flugzeug sicher beherrscht, macht der Schüler drei Flüge ganz alleine. Dabei bleibt der hintere Sitz des Flugzeuges leer. Dies ist in vielen Fällen schon ab dem sechzigsten Start möglich. In der B- und C-Prüfung müssen weitere fliegerische Fähigkeiten nachgewiesen werden, insgesamt braucht man mindestens 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug für die Prüfung. Nachdem man die theoretische Prüfung bestanden hat, muss auch noch eine alleine geflogene Strecke über mindestens 50 km nachgewiesen werden. Zum Abschluss der Ausbildung müssen dann drei Flüge mit einem Prüfer gemacht werden.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet parallel statt. In den meisten Vereinen wird der Theorieunterricht auf das Winterhalbjahr gelegt, weil dann ohnehin nicht geflogen wird. Die acht Unterrichtsfächer sind:
1. Luftrecht
2. Navigation,
3. Meteorologie,
4. Technik
5. Aerodynamik
6. Verhalten in besonderen Fällen
7. Menschliches Leistungsvermögen
8. Sprechfunk.
Für das Sprechfunkzeugnis wird meistens ein Vorbereitungskurs angeboten. Die Prüfung dafür muß bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgelegt werden. Es gibt die Möglichkeit, sowohl ein deutschsprachiges als auch ein englischsprachiges Sprechfunkzeugnis zu machen. Mit dem deutschen darf man allerdings nur in deutschsprachigen Ländern fliegen.
Die anderen Theorieprüfungen müssen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung abgelegt werden.
Nach der Prüfung
Nachdem alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden und der Prüfling mindestens 16 Jahre alt ist, bekommt er von der jeweiligen Bezirksregierung seinen Flugschein ausgehändigt. Dieser ist solange gültig, solange der Pilot 25 Starts innerhalb von zwei Jahren fliegt und ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis besitzt . Wer in der Zwischenzeit aus selbstverschuldeten Gründen seinen Führerschein verliert, dem kann es durchaus passieren, dass ihm auch sein Flugschein abgenommen wird. Schließlich muss man sich auf die Vernunft eines Piloten verlassen können.
Jeder Pilot hat die Möglichkeit, in seiner Fliegerkarriere weitere Berechtigungen nachzuholen. Dazu gehören zum Beispiel die verschiedensten Startarten (Flugzeugschlepp, Windenstart, Auto- und Gummiseilstart), Berechtigungen für Wolken- und Kunstflug und letztendlich sogar die Ausbildung zum Segelfluglehrer.